Energieausweis abgelaufen? Jetzt erneuern!
Viele Energieausweise verlieren aktuell ihre Gültigkeit, dabei lohnt es sich gerade jetzt, frühzeitig einen neuen zu beantragen. Wir zeigen Ihnen die Gründe auf!
Der Energieausweis und seine Gültigkeit
Der Energieausweis ist Pflicht, ob beim Verkauf, der Vermietung oder der Sanierung eines Gebäudes. Wichtig für Sie als Eigentümer: er muss alle 10 Jahre erneuert werden. Besonders in den kommenden Jahren laufen zahlreiche Ausweise ab, da viele im Zuge der Energieeinsparverordnung 2014 ausgestellt wurden. Haben Sie die Gültigkeit Ihres Energieausweises im Kopf?
Neue Gesetzeslage steht in den Startlöchern
Eine neue gesetzliche Regelung (GEG-Novelle) ist bereits in Planung und wird voraussichtlich strengere Anforderungen und neue Berechnungsgrundlagen mit sich bringen. Lassen Sie sich also schon jetzt einen neuen Energieausweis ausstellen und profitieren Sie von besseren Vergleichswerten, rechtlicher Sicherheit und Planungsvorsprung.
Ausnahme: Denkmalschutz und unsanierte Altbauten
Nicht in jedem Fall ist ein Energieausweis erforderlich. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind von der Ausweispflicht befreit – ebenso bestimmte unsanierte Altbauten, bei denen die energetischen Anforderungen technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand umsetzbar wären. Dies gilt jedoch nur, solange keine umfassenden Modernisierungen erfolgen. Sie sind sich unsicher? Sprechen Sie Ihre Hausverwaltung an, ob in Ihrem Fall eine Ausnahmeregelung eintritt, um Bußgelder zu vermeiden.
Warum Sie Ihren Energieausweis erneuern sollten:
- Energieausweise laufen nach 10 Jahren ab
Zehn Jahre Gültigkeit sind schnell vorbei. Besonders Immobilien, für die 2014 ein Energieausweis erstellt wurde, sind jetzt betroffen. Einen abgelaufenen Ausweis dürfen Sie bei Verkauf oder Vermietung nicht mehr verwenden. - Strengere Anforderungen kommen
Mit der anstehenden GEG-Novelle (Gebäudeenergiegesetz) werden neue Vorgaben erwartet. Lassen Sie sich jetzt einen neuen Ausweis nach dem aktuellen Standard erstellen und vermeiden Sie spätere Überraschungen. Dazu sind Sie vorbereitet, falls der Gesetzgeber strengere Pflichten einführt. - Besser informiert, besser verkaufen
Ein aktueller Energieausweis mit realistischer Bewertung steigert die Transparenz für potenzielle Käufer oder Mieter. In Zeiten steigender Energiekosten ist der Energieverbrauch ein echtes Verkaufsargument. - Pflicht bei Verkauf & Vermietung
Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden, andernfalls drohen Ihnen Bußgelder. Zusätzlich kann ein abgelaufener oder fehlender Ausweis kann rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Unser Tipp:
Auch wenn Ihr aktueller Energieausweis noch gültig ist, lohnt sich der frühzeitige Austausch – z. B. wenn energetische Sanierungen erfolgt sind oder ein Immobilienverkauf bevorsteht.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre lang gültig. Danach müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Warum laufen aktuell so viele Energieausweise in der kommenden Zeit ab?
Viele Ausweise wurden im Jahr 2014 nach Inkrafttreten der EnEV (Energieeinsparverordnung) ausgestellt, diese verlieren nun 2024 ihre Gültigkeit.
Muss ich einen neuen Energieausweis beantragen, auch wenn ich nicht verkaufe oder vermiete?
Nur bei Verkauf oder Vermietung ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch kann ein aktueller Ausweis z. B. bei Sanierungsplanungen oder Förderanträgen hilfreich sein.
Was ändert sich mit der neuen GEG-Novelle?
Die genaue Ausgestaltung steht noch nicht fest – erwartet werden jedoch neue Berechnungsmethoden und verschärfte energetische Anforderungen. Handeln Sie jetzt und behalten die Kontrolle.
Wo bekomme ich einen neuen Energieausweis?
Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines qualifizierten Energieberaters und begleiten Sie im gesamten Prozess.







