Balkonkraftwerke in einer Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer: Rechte, Pflichten und Empfehlungen
Balkonkraftwerke, steckerfertige Solaranlagen, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Kein Wunder – sie sind vergleichsweise günstig, einfach zu montieren und ermöglichen es auch Mietern
oder Wohnungseigentümern Strom selbst zu erzeugen. Doch wie
steht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Balkonkraftwerken in Ihrer
WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)?
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage. Es besteht aus einem bis
maximal zwei Solarmodulen sowie einem Wechselrichter, der mittels
Stromkabel direkt an eine normale Steckdose angeschlossen werden kann.
Der erzeugte Strom kann direkt im Haushalt verbraucht werden. Das senkt direkt die eigenen
Stromkosten und überschüssiger Strom wird in das Gebäudenetz
eingespeist. Dabei entsteht jedoch kein Anspruch auf eine Vergütung.
Was gilt in der WEG?
Grundsätzlich darf kein Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der
Eigentümergemeinschaft bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
vornehmen. Da Balkonkraftwerke meist an Balkonbrüstungen, Fassaden oder auf dem
Dach befestigt werden, ist deren Montage in den meisten Fällen zustimmungspflichtig. Als bauliche Veränderung in einer WEG gelten hier z. B.
-
Die Veränderung der Außenansicht bei Sichtbarkeit des Solarpanels
-
Das Anschrauben von Solarpanelen an einer Wand oder einer Balkonbrüstung
- Veränderung der elektrische Gebäudeausrüstung durch Einspeisung von Strom in die Strominstallation.
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 (§ 20
WEG) besteht jedoch ein grundsätzlicher Anspruch auf sogenannte „privilegierte
Maßnahmen“, wie etwa den Einbau einer Ladeinfrastruktur oder eben auch einer
Solaranlage – allerdings nur, wenn die bauliche Veränderung zumutbar ist. Grundsätzlich
kann die Gemeinschaft die Installation nicht verbieten, aber sehr wohl Vorgaben
für die Ausgestaltung festlegen. Das bedeutet: sie entscheidet über das „WIE“, nicht aber
über das „OB“.
Was gilt für Mieter?
Mieter benötigen in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters und ggf. der
Eigentümergemeinschaft, wenn ein Balkonkraftwerk sichtbar montiert wird oder in die
Gebäudesubstanz eingreift. Ein auf den Balkon gestelltes Modul kann
unter Umständen ohne Genehmigung betrieben werden, hier kommt es auf die
konkrete Ausgestaltung an.
Was sollte die Gemeinschaft beachten?
Es empfiehlt sich, frühzeitig Grundsätze für den Umgang mit Balkonkraftwerken in der WEG
festzulegen, was durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung erfolgt. So lassen sich Konflikte vermeiden und einheitliche Regeln schaffen.
Sie überlegen, ob Balkonkraftwerke in Ihrer Gemeinschaft
zulässig sind oder möchten wissen, wie sich Regelungen dazu sinnvoll umsetzen
lassen? Dann sprechen Sie gerne Ihre zuständige Verwaltungsperson an – wir
beraten Sie individuell und praxisnah.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine, steckerfertige Solaranlage, die auf dem Balkon oder an der Fassade angebracht wird und Strom für den Eigenbedarf erzeugt.
Darf ich als Wohnungseigentümer ein Balkonkraftwerk installieren?
Nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft – insbesondere, wenn das Gerät von außen sichtbar ist und / oder bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum mit sich bringt.
Können Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen?
Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters. Ist eine sichtbare Montage geplant, kann auch eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein.
Welche Regeln gelten für Balkonkraftwerke in der Eigentümergemeinschaft?
Die Gemeinschaft kann über Mehrheitsbeschlüsse festlegen, ob und wie Balkonkraftwerke erlaubt sind. Einheitliche Vorgaben helfen, Konflikte zu vermeiden.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ja, Balkonkraftwerke (als solche werden steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von 800 W bezeichnet) müssen zwingend im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt jedoch aufgrund der niedrigen Leistung.







